Arbeitshandeln für Kreativität, Innovation und resiliente Wertschöpfung (AKIRes) | Stichtag: 16. Dezember 2024
Am 17. September 2024 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 17.09.2024 B4) die Bekanntmachung vom 31.07.2024 zur Förderung von Projekten zum Thema „Arbeitshandeln für Kreativität, Innovation und resiliente Wertschöpfung (AKIRes)“ im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht. Die Bekanntmachung ist im Handlungsfeld „Resiliente Wertschöpfung“ des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ unter der Perspektive „Menschen in der Wertschöpfung“ zu verorten.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, Beschäftigte, Organisationseinheiten und Unternehmen zu individueller und teambezogener Resilienz zu befähigen. Gefragt sind arbeitswissenschaftliche Konzepte, Methoden und Werkzeuge, die den Wandel hin zu resilienzförderlichen Arbeitsbedingungen und -formen ermöglichen, die dafür notwendigen Kompetenzen stärken, sowie der systemischen, humanen Gestaltung der Arbeit unter den Anforderungen von Resilienz und Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Innovative Lösungen werden in bestehende oder neue Arbeitssysteme integriert.
Jedes Forschungsprojekt muss mehrere Aspekte aus mindestens einem der folgenden Gestaltungsfelder bedienen. Im Sinne ganzheitlicher und multidisziplinärer Lösungsansätze ist die Berücksichtigung mehrerer Gestaltungsfelder möglich:
- Resilienzförderliche Arbeitsformen, -systeme, und -umgebungen
- Integrative und demografiesensible Arbeits- und Organisationsgestaltung
- Resilienzorientierte Arbeitsgestaltung zur Befähigung und Qualifizierung in heterogenen Arbeitssystemen
Unter diesen Gestaltungsfeldern müssen sich Forschungsziele und -arbeiten von laufenden, bzw. vorhandenen Entwicklungen zur Technologieintegration wie auch von Lösungen zu Produktionsstrategien und Resilienz von Liefer- bzw. Wertschöpfungsketten abgrenzen.
Zudem stehen Vorhaben, die alleinig individuelle Stressbewältigungsmaßnahmen adressieren, nicht im Fokus. Vorausgesetzt wird die kritisch reflektierte Auseinandersetzung mit vorhandenen Entwicklungen und Ergebnissen aus der Forschung zu Resilienz in der Arbeitswelt.
Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte Verbundprojekte. Insbesondere KMU kommt eine wichtige Rolle bei der praktikablen und anwendungsorientierten Ausgestaltung von Forschungsergebnissen und ihrer zukünftigen Nutzung zu. Darüber hinaus müssen die Projekte die Verwertbarkeit über den konkreten Anwendungsfall hinaus darstellen, geeignete adressatengerechte Transfermaßnahmen entwickeln und umsetzen und während der Projektlaufzeit kontinuierlich Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation durchführen.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 16. Dezember 2024 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online einzureichen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Ansprechperson
Jennifer Dopslaff
0721 608-25939
jennifer.dopslaff@kit.edu
Bekanntmachung
Arbeitshandeln für Kreativität, Innovation und resiliente Wertschöpfung (AKIRes)
Download (PDF, 0.9 MB, nicht barrierefrei)
Vorlage und Skizzentool
Projektskizze mit Gliederung
MS Word Vorlage (DOC, 37 KB, nicht barrierefrei)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
An wen richtet sich die Fördermaßnahme? Wer kann Ideenskizzen einreichen?
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Branchen und Größen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Kammern, Innungen, Sozialpartnern und Verbänden kommt beim Transfer eine wichtige Rolle zu. Ihre Beteiligung als assoziierte (ungeförderte) Partner wird für den Ergebnistransfer ausdrücklich begrüßt.
Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte Verbundprojekte mit einer Laufzeit von 3 Jahren.
In Abstimmung mit allen Verbundpartnern ist in der ersten Verfahrensstufe nur eine gemeinsame Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.
Was ist bei den betrieblichen Anwendungsfällen zu berücksichtigen?
Die Forschungserkenntnisse sind in mindestens zwei unterschiedlichen Anwendungsfällen bei unterschiedlichen am Verbundprojekt beteiligten Unternehmen bzw. Anwendungspartnern während der Projektlaufzeit zu erproben. Die Validierung soll Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte enthalten.
Was bedeutet die ESF Plus-Kofinanzierung für geförderte Projektpartner?
Die Fördermaßnahme wird im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ durchgeführt.
Nach einer erfolgreichen zweiten Verfahrensstufe werden F&E-Verbundprojekte der Bekanntmachung demnach anteilig aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert: Um Aufwand zu reduzieren, werden die Personalkosten ESF-Plus-kofinanziert, während alle weiteren förderfähigen Projektkosten ausschließlich im BMBF-Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ gefördert werden.
Für Zuwendungsempfänger wird diese Kofinanzierung nicht unmittelbar sichtbar, es entstehen jedoch zusätzliche Berichtspflichten. Zahlungen erfolgen wie bei ausschließlich national geförderten Vorhaben nur über die Bundeskasse.
Die Administration laufender Projekte erfolgt über das Förderportal profi des Bundes, dabei ist profi-Online zwingend zu nutzen.
Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen von ESF Plus finden Sie im Bekanntmachungstext.
Brauche ich eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) von jedem teilnehmenden Partner?
Sogenannte „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich. Wir erwarten, dass eine Abstimmung zu Inhalten und Arbeitspaketen der Projektskizze mit allen geförderten Partnern stattgefunden hat und diese eine feste Absicht zur Teilnahme haben.
Was ist mit Wissenschaftskommunikation gemeint? Muss jeder Partner Wissenschaftskommunikation leisten?
Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft. Siehe dazu auch Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.
Wissenschaftliche Partner des Verbundes müssen im Rahmen des Aufgabenbereichs Transfer eine medial geeignete Wissenschaftskommunikation in Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einplanen und darlegen.
Unternehmen werden ermutigt Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation zu ergreifen bzw. zu unterstützen, ohne dass dies als Kriterium bei der Förderentscheidung herangezogen wird.