Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www. zukunft-der-wertschoepfung.de. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und der Projektträger Karlsruhe (PTKA), Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sind bemüht, www.zukunft-der-wertschoepfung.de und die mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von §12 BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2025 durchgeführten Prüfung durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) gemäß §12c Absatz 2 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG). Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Anhand des Prüfberichts von BFIT-Bund wird momentan an der Verbesserung der Barrierefreiheit der Webseite gearbeitet.

Hinweis: Konzeptionell bietet die Vorlese- und Texthervorhebung-Software ReadSpeaker in einigen wenigen Situationen Vorteile für zum Beispiel schreibunkundige Menschen, sofern keine alternative Technologien vorhanden sind. Für alle anderen Nutzer erhöht der ReadSpeaker die Komplexität der Bedienoberfläche und führt zu weiteren Barrieren.

So können Sie Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden an.

Sie können uns auch per Post oder Telefon kontaktieren:

Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
0721 608-25281

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
030 18 527-2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de