Auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis) | Stichtag: 04. März 2022

Am 9. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 09.12.2021 B5) die Bekanntmachung vom 13. Oktober 2021 zur Förderung von Projekten zum Thema „Auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis)“ im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, Unternehmen der Automobil- und Mobilitätsbranche (Produzenten wie deren Dienstleister) dabei zu unterstützen, innovative Systemlösungen zu entwickeln, zu gestalten und durch Prototypen umzusetzen und einzuführen. Es sollen insbesondere produzierende Unternehmen und deren Dienstleister des Automobilsektors dabei unterstützt werden, ihre vorhandenen beziehungsweise neuen Systeme, Strukturen, Geschäftsmodelle und Kooperationsformen mit Hilfe eines systematischen, strategischen und ganzheitlichen Ansatzes optimal und langfristig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten.

Die zugrundeliegenden Wirksysteme und vielschichtigen Abhängigkeiten bei der Entstehung einer Kreislaufwirtschaft sollen dazu eingehend systemisch und ganzheitlich erforscht und auch geeignete Handlungsempfehlungen, insbesondere für den Mittelstand, entwickelt werden. Die Lösungen zu validieren und ihre Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu überprüfen gehört bei allen Projekten dazu. Neue Lösungen und der Einsatz von Industrie 4.0-Ansätzen (I4.0), wie Digitale Zwillinge oder Künstliche Intelligenz (KI), können ein Lösungsansatz im Rahmen dieses Prozesses sein. Diese Bekanntmachung reiht sich in die Förderaktivitäten der unterschiedlichen Ressorts der Bundesregierung zum Thema Mobilität ein. Mit der Bekanntmachung wird ein Beitrag dazu geleistet, Lösungen zur Gestaltung von wandlungsfähigen, menschzentrierten Strukturen für Fabriken und Netzwerke der Mobilität aufzuzeigen, weiterzuentwickeln und zu erproben.

Gefördert werden Arbeiten zu folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten in Form von Verbundprojekten sowie in Form eines wissenschaftlichen Projektes:

Die Forschungsschwerpunkte sind in drei Gestaltungsfelder strukturiert. Einzelne Elemente aus mindestens zwei der aufeinander bezogenen Gestaltungsfelder sind ganzheitlich unter Berücksichtigung ihrer gegenseitigen Wechselwirkungen zu bearbeiten.

  1. Gestaltungsfeld Handlungsspielräume zur Kreislauffähigkeit in den Unternehmen eröffnen
  1. Gestaltungsfeld Kreisläufe verengen, schließen und Lebensdauern verlängern
  1. Gestaltungsfeld digitale Durchgängigkeit für eine kreislauffähige Wertschöpfung

Erfolgen sollen sowohl die vertikale Integration (innerhalb eines Unternehmens) wie auch die horizontale Integration (über das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk) der Gesamtsysteme. Der Fokus der geförderten Arbeiten ist auf Anwendungen in mittelständischen Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu legen, die komplexe Produkte herstellen oder produktionsnahe Leistungen anbieten und die auf turbulente Marktsituationen reagieren müssen. Die Auswahl dieser Anwendungen soll für den Standort bezüglich Marktsituation, Firmengröße, Leistungsspektrum und Reifegrad der digitalen Veränderungen typologisch repräsentativ sein.

Das wissenschaftliche Projekt sollte folgende Aufgabenbereiche umfassen:

Das wissenschaftliche Projekt soll den Transfer der Einzelergebnisse in eine übergreifende Zusammenarbeit der relevanten Akteure (Wissenschaft, Wirtschaft, Verbände, Sozialpartner, Gremien etc.) stärken, beispielsweise durch regelmäßige Treffen, Workshops, Tagungen und einen gemeinsamen Internetauftritt. Hierzu ist ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den geförderten Projekten bzw. weiteren ausgewählten Projekten zu gewährleisten sowie eine aktive Partizipation (z. B. über Partnerschaften) an den laufenden Aktivitäten notwendig.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 04. März 2022 (Poststempel) zunächst Projektskizzen in elektronischer und in schriftlicher Form beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) mit dem Stichwort „MobilKreis“ und dem betreffenden Forschungsschwerpunkt bzw. wissenschaftlichen Projekt einzureichen. Die Einreichung der vollständigen Projektskizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Skizzeneinreicher der am besten bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Einzelheiten zu Thema und Verfahren können der Bekanntmachung entnommen werden. Die Kontaktaufnahme mit dem Projektträger vor Skizzeneinreichung wird empfohlen.

Projektliste

Projektliste MobilKreis

Ansprechperson

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Claudius Noll
claudius.noll@kit.edu
0721 608-24953

Bekanntmachung

Auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis)
Download (PDF, 0,7 MB, nicht barrierefrei)

Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
Download (PDF-Datei, 0,4 MB, nicht-barrierefrei)

Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B4) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „Auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis)“.