Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet) | Stichtag: 01. August 2023

Am 27.03.2023 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 27.03.2023 B4) die Bekanntmachung vom 24.02.2023 zur Förderung von Projekten zum Thema „Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EUKONET)“ im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Herausforderungen einer dynamischen Arbeitswelt anhand konkreter Anwendungsfälle in europäischen Kollaborationsnetzwerken auf arbeitswissenschaftlicher Ebene näher zu untersuchen. Daraus sollen Lösungsansätze sowohl für teilnehmende Netzwerkparteien als auch für die Beschäftigten entwickelt werden. Der Transfer und die Verwertbarkeit über den konkreten Anwendungsfall hinaus sind weitere wesentliche Ziele. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“.

Zweck dieser Förderrichtlinie ist daher, arbeitswissenschaftliche Konzepte, Methoden und Instrumente für eine nachhaltige Arbeitsgestaltung in europäischen Kollaborationsnetzwerken zu erarbeiten, die der hohen Dynamik von Wertschöpfungssystemen und von betrieblichen Bedingungen in folgender Weise Rechnung tragen:

  1. Die Entwicklung und Umsetzung von Kollaborationsmodellen, Methoden und Instrumenten für die tägliche Zusammenarbeit in internationalen Netzwerken,
  2. die Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Konzepten für die kompetenzförderliche Gestaltung von Arbeit im permanenten Wandel,
  3. die Ergebnisse für Unternehmen, Organisationen und die breite Gesellschaft adressatengerecht nutzbar zu machen.

Die Lösungen sind mit den beteiligten Praxispartnern in spezifischen Anwendungen prototypisch anzuwenden und zu validieren, unter anderem als vorwettbewerbliche Umsetzungen digitaler Kooperationsnetzwerke („Demonstratoren“), als Entwicklung humanzentrierter Rollen- und Vorgehensmodelle und dazugehörigen Kompetenz- und Qualifikationsprofilen, bei denen nach Projektende ein wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen absehbar ist.

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte europäische Verbundprojekte mit innovativem Ansatz, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen erfordern. Resultate sind in den zwei Handlungsbereichen

  • „Methoden und Instrumente für die Kollaboration in internationalen Netzwerken“ und
  • „Organisationaler Rahmen für die kompetenzförderliche Gestaltung von Arbeit in Kollaborationsnetzwerken“

zu erarbeiten und mit mindestens zwei konkreten betrieblichen Anwendungsfällen zu belegen.

Das Antragsverfahren war zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe war dem beauftragten Projektträger bis spätestens 01. August 2023 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/ einzureichen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

Ansprechpersonen - generelle Auskunft

Projektträger Karlsruhe
Dr. Raymond Djaloeis
raymond.djaloeis@kit.edu
0721 608-24620

Projektträger Karlsruhe
Dr. Albena Spangenberg
albena.spangenberg@kit.edu
0721 608-22943

Ansprechpersonen - Auskunft zu EUREKA-spezifischen Fragen

Projektträger DLR – EUREKA NPC Germany

Michaela Holz
michaela.holz@dlr.de
030 67055-8259

Dr. Ruth Schietke-Krämer
ruth.schietke@dlr.de
0228 3821-1903

Bekanntmachung

Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet)
Download (PDF, 0,8 MB, nicht barrierefrei)

Call for Proposals „Organization of Work in European Collaboration Networks (EuKoNet)“
Download (PDF, 0,2 MB, nicht barrierefrei)

Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
Download (PDF-Datei, 0,4 MB, nicht-barrierefrei)

Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B5) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet)“.

Weitere Informationen

ESF PLUS

FAQ - Häufig gestellte Fragen

An welche Partner richtet sich die Maßnahme in erster Linie? Wer kann Ideenskizzen einreichen?

Die Maßnahme richtet sich vornehmlich an in der EU angesiedelte Unternehmen aller Branchen und Größen in Kooperation mit Forschungspartnern und technischen Entwicklern. Ideenskizzen können sowohl Forschungseinrichtungen als auch technische Entwickler oder Anwendungsunternehmen einreichen.

Ist eine internationale Zusammensetzung der Konsortien erforderlich? Sollte der Projektkoordinator aus Deutschland kommen?

Projektkooperationen im Rahmen von EUREKA sind ausdrücklich erwünscht. Dabei können die ausländischen Partner ggf. vom jeweiligen Land gefördert werden. Es ist nicht erforderlich, dass ein deutscher Partner das Projekt koordiniert. Deutsche Projektverbünde können gefördert werden, wenn sie durch mindestens einen assoziierten Partner aus einem EWR-Land bzw. der Schweiz unterstützt werden.

Wie gelangt man zum Skizzenportal für EuKoNet?

Die Ideenskizze ist über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen. [–> BMBF –> ZdW: Europäische Kollaborationsnetzwerke (EuKoNet)].

Reichen Sie hier neben Ihrer Projektskizze auch eine Kopie des EUREKA-Antrags zu Ihrem Projekt ein (als PDF-Dateien).

Muss ein EUREKA-Antrag gestellt werden?

Ziel ist, dass jeder Projektverbund einen EUREKA-Antrag  stellt und diesen zusammen mit der Projektskizze bei easy-Online einreicht. Der Erhalt des EUREKA-Labels ist keine zwingende Voraussetzung für eine mögliche Förderung.

Wie ist die Ideenskizze zu erstellen? Passt meine Projektidee zur Bekanntmachung?

Um dies zu erfahren, kontaktieren Sie bitte den Projektträger Karlsruhe (Tel. Nr.: 0721 608-24620). Sie können uns auch per E-Mail erreichen unter info@ptka.kit.edu.

Sollen Ideenskizzen beide Handlungsbereiche adressieren oder reicht nur einer?

Es sollen beide Handlungsbereiche bearbeitet werden. Die Gewichtung kann unterschiedlich sein.

Werden Ideenskizzen in englischer Sprache akzeptiert?

In Englisch verfasste Ideenskizzen werden akzeptiert, ebenso ggf. bei der formalen Antragstellung englischsprachige gemeinsame Vorhabenbeschreibungen.

Die easy-Online-Formulare für Skizzen und Anträge stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

Was wird unter den Projektrollen „Forschung“, „Entwicklung“ und „Anwendung“ verstanden?

Projektpartner in der Rolle der „Forschung“ ordnen das Projekt in den wissenschaftlichen Kontext ein, entwickeln eine Forschungsfrage und begleiten den Projektverlauf mit ihrer fachlichen Expertise. Diese Rolle übernehmen Hochschulen oder sonstige Forschungseinrichtungen ohne kommerzielle Verwertungsabsicht. Arbeitswissenschaftliche Expertise wird vorausgesetzt.

Die Rolle der „Entwicklung“ übernehmen Partner, die eine Technologie oder Methode im Projekt für die Anwendungspartner bereitstellen und dabei ihr Produkt oder ihre Dienstleistung (weiter-)entwickeln. Klassischerweise handelt es sich hier um Unternehmen aus den verschiedenen Bereichen der Informationstechnik, Produktionssysteme und/oder Schulung u. v. m.

Unternehmen, die die Technologien und Methoden bei sich umsetzen und die Lösungen im Austausch mit den Partnern weiterentwickeln, werden „Anwender“ genannt. Die Bekanntmachung ist dabei branchenoffen.

Wie werden die Projektkosten abgeschätzt?

Anhand der geplanten Personenmonate werden bei Unternehmen die Personaleinzelkosten und die Personalgemeinkosten in Ansatz gebracht. Sachkosten sind z.B. Verbrauchsmaterial und Reisekosten. Es ist ausreichend, in der Skizze eine tabellarische Grobkalkulation der Personal- und Sachkosten mit kurzer Erläuterung der geplanten Positionen anzugeben.

Was bedeutet die ESF Plus-Kofinanzierung für geförderte Projektpartner?

Die F&E-Projekte der Bekanntmachung werden anteilig aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, werden lediglich Personalkosten ESF-Plus-kofinanziert, während alle weiteren förderfähigen Projektkosten national gefördert werden. Die administrative Abwicklung der Projekte erfolgt über profi und profi-Online, daher ist profi-Online zwingend zu nutzen. Weitere Informationen zu den Anforderungen bzgl. ESF Plus finden Sie im Bekanntmachungstext.

Für wen gilt das Besserstellungsverbot?

Einrichtungen, die sich überwiegend (> 50 %) aus öffentlichen Zuwendungen finanzieren, unterliegen dem Besserstellungsverbot. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht besser vergütet werden als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers, was der Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entspricht

Brauche ich eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) von jedem teilnehmenden Partner?

Sogenannte „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich. Wir erwarten, dass eine Abstimmung zu Inhalten und Arbeitspaketen der Projektskizze mit allen genannten Partnern stattgefunden hat und diese eine feste Absicht zur Teilnahme haben.