
Stichtag: 3. März 2023
Am 11. November 2022 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 11.11.2022 B6) die Bekanntmachung vom 19. Oktober 2022 zur Förderung von Projekten zum Thema „Entwicklung neuer digitaler Leistungen für datenorientierte Wertschöpfung (DigiLeistDAT)“ im Rahmen des Programms Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit veröffentlicht.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, Organisationen dabei zu unterstützen, wettbewerbsfähige digitale Leistungen und Geschäftsmodelle unter Berücksichtigung von Schlüsseltechnologien und einer Dienstleistungsperspektive zu entwickeln und zu pilotieren.
Zweck dieser Förderrichtlinie ist es, Konzepte und Instrumente zur Entwicklung von digitalen Leistungen und Geschäftsmodellen breitenwirksam zu entwickeln. Diese müssen Lösungen hinsichtlich des effektiven Umgangs mit Datenmengen und der vertrauensvollen Zusammenarbeit in digitalen Ökosystemen aufzeigen. Des Weiteren adressieren sie den Einsatz passgenauer Informations- und Kommunikationstechnologien und die rechtliche Ausgestaltung. Schließlich sollten sie die Organisationskompetenz, -struktur und -kultur berücksichtigen.
Die Lösungen sind mit den beteiligten Praxispartnern in spezifischen Anwendungen prototypisch anzuwenden und zu validieren.
Gefördert werden Arbeiten zu folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten in Form von Verbundprojekten sowie in Form eines wissenschaftlichen Projekts:
Verbundprojekte: Neue Impulse für die Entwicklung digitaler Leistungen und Geschäftsmodelle
Einer oder beide der folgenden Forschungsschwerpunkte sind zu berücksichtigen:
Die Forschungsschwerpunkte sollen insbesondere eines oder beide der folgenden Anwendungsgebiete adressieren:
Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen Impulse und deren nachhaltige Anwendbarkeit. Diese sollten in besonderer Weise den Einsatz von digitalen Schlüsseltechnologien berücksichtigen.
Wissenschaftliches Projekt: Aufbau eines Hubs zur digitalen Wertschöpfung
Das wissenschaftliche Projekt sollte folgende Aufgabenbereiche umfassen:
Das Antragsverfahren war zweistufig angelegt. Die Einreichung der vollständigen Projektskizze in elektronischer Form, in Form eines Videos, erfolgte über das Internetportal easy-Online.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Die Kontaktaufnahme mit dem Projektträger vor Skizzeneinreichung wurde empfohlen.