Handwerk 4.0: digital und innovativ | Stichtag: 02. Juni 2020

Am 06.01.2020 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 06.01.2020 B3) die Bekanntmachung vom 09.12.2019 über die Förderung von Projekten zum Thema „Handwerk 4.0: digital und innovativ“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ veröffentlicht.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Entwicklung maßgeschneiderter, innovativer und digitaler Technologien im Handwerk voranzutreiben. Die Handwerksunternehmen sollen in die Lage versetzt werden, neuartige oder signifikant verbesserte Handwerksleistungen anbieten zu können oder ihre Dienstleistungen deutlich effizienter und nachhaltiger als bisher erbringen zu können. Die Projekte sollen mindestens einen der folgenden drei Themenbereiche adressieren:

  1. Innovative Werkzeuge
  • Physische Systeme zur Unterstützung der Mitarbeiter bei körperlichen Arbeiten; z. B. Robotik, Exo-Skelette
  • Neue ergonomische, skalierbare Softwarewerkzeuge und/oder Methoden zur Entlastung der Mitarbeiter durch bedarfsgerechte Bereitstellung von Informationen; z. B. Wissensmanagementsysteme, AR/VR-Unterstützung.
  1. Neugestaltete Kundenbeziehungen, Geschäfts- und Plattformmodelle
  • Neue Ansätze in den Kundenbeziehungen; z. B. Nutzung neuer Medien für Beratung und Marketing sowie erweiterte/neue Konzepte der Co-Kreation und Co-Produktion
  • Neue Geschäftsmodelle; z. B. durch Digitalisierung (Smart Home, Ambient Assisted Living), durch Nutzung von Kunden- und Objektdaten, neue Wartungsmodelle oder Big Data
  1. Digitalisierung von Wertschöpfungsketten
  • Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken; z .B. Koordination von unterschiedlichen Gewerken, Effizienzsteigerungen durch optimierte Abläufe, Erbringung von Dienstleistungsbündeln, Cloud-Dienste, Hard- und Software-Sharing, Plattformen
  • Organisation und Individualisierung von Wertschöpfungsprozessen aus der Sicht des Kundennutzens

In den geförderten Projekten sollen konkrete Lösungen „aus dem Handwerk für das Handwerk“ entwickelt und exemplarisch in den Unternehmen umgesetzt und validiert werden. Der Übertragbarkeit der gefundenen Lösungen auf andere Unternehmen des Handwerks und den Transferaktivitäten bezüglich der Ergebnisse kommt eine wesentliche Bedeutung zu.

Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Projekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Anwendern, Entwicklern und Forschungspartnern erfordern (Verbundprojekte). Die Beteiligung von Handwerksunternehmen, insbesondere als Anwendungspartner, ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Ergebnisse sollen ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung kommen.

Das Antragsverfahren war zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe waren bis spätestens 2. Juni 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer und in schriftlicher Form beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) einzureichen.

Die Einreichung der Skizzenunterlagen in elektronischer Form erfolgte über das Internetportal easy-Online und in schriftlicher Form unter dem Stichwort „Handwerk 4.0: digital und innovativ“ beim Projektträger Karlsruhe (PTKA).

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Skizzeneinreicher der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Einzelheiten zu Thema und Verfahren können der Bekanntmachung entnommen werden.

Projektliste

Projektliste „Handwerk 4.0: digital und innovativ“

Ansprechperson

Projektträger Karlsruhe

Martina Göttel
martina.goettel@kit.edu
0721 608-28561

Bekanntmachung

Handwerk 4.0: digital und innovativ
Download (PDF, 0,6 MB, nicht barrierefrei)

Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
Download (PDF-Datei, 0,4 MB, nicht-barrierefrei)

Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B5) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „Handwerk 4.0: digital und innovativ“.