Industrie 4.0 – GAIA-X-Anwendungen in Wertschöpfungsnetzwerken (InGAIA-X) | Stichtag: 22. Oktober 2021

Am 02. August 2021 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 02.08.2021 B6) die Bekanntmachung vom 01. Juli 2021 über die Förderung von Projekten zum Thema „Industrie 4.0 – GAIA-X-Anwendungen in Wertschöpfungsnetzwerken (InGAIA-X)“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“  veröffentlicht.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, den deutschen Mittelstand im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung an die entstehende europäische Dateninfrastruktur GAIA-X heranzuführen und anhand exemplarischer Anwendungsszenarien Potenziale für einen Transfer in vielfältige Anwendungen aufzuzeigen. Damit sollen KMU bzw. der Mittelstand dabei unterstützt werden, ihre vorhandenen Systeme und Daten mit Hilfe eines systematischen Ansatzes zu GAIA-X-konformen Datenökosystemen für Industrie 4.0 weiterzuentwickeln.

Durch die Nutzung bzw. Erprobung vorhandener Services von GAIA-X, speziell im Datenraum Industrie 4.0, sollen Unternehmen des Mittelstandes in die Lage versetzt werden, ihre datenbasierte Zusammenarbeit in dynamischen Wertschöpfungsnetzwerken zu stärken, deren Prozesse, Produkte, und Dienstleistungen zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Gefördert werden Arbeiten zu folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten in Form von Verbundprojekten sowie in Form eines wissenschaftlichen Projektes.

Im Vordergrund steht eine Beschreibung von spezifischen Anwendungen hinsichtlich Funktionalität, sowie der technischen, sowohl gemeinsamen als auch domänenspezifischen Anforderungen an die GAIA-X-Infrastruktur. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Ausgestaltung der Informationsmodelle zur Sicherstellung der semantischen Interoperabilität unter Berücksichtigung vorhandener Standards und Normen.

Der Fokus der geförderten Arbeiten liegt bei der Entwicklung von neuen Anwendungen, welche Produkte bzw. Produkt-Service-Systeme realisieren und auf turbulente Marktsituationen flexibler reagieren können. Die Auswahl dieser Anwendungen (Use Cases im Datenraum Industrie 4.0) soll für den Standort Deutschland bezüglich Marktsituation, Firmengröße, Produktspektrum und Reifegrad der digitalen Transformation typologisch repräsentativ sein. Die Nutzung von Technologien (z. B. KI, Edge-Cloud-Architekturen, Blockchain, digitaler Zwilling, etc.) zur Ausgestaltung einer GAIA-X-konformen Anwendung sind entsprechend zu berücksichtigen.

Des Weiteren wird eine intensive Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Projekt erwartet, um vorhandene Ergebnisse aus unterschiedlichen Arbeiten – wie beispielsweise Referenzarchitekturmodell Industrie 4.0 (RAMI 4.0) – praxisnah mitzunutzen.

Über die einzelnen zu fördernden Verbundprojekte hinaus ist beabsichtigt ein wissenschaftliches Projekt zu fördern, um die Ergebnisse von aktuellen GAIA-X-Arbeiten im Kontext von Industrie 4.0 entsprechend zu bündeln und aufzubereiten. Aus den laufenden Verbundprojekten sind in einem übergreifenden Rahmen in Form eines GAIA-X Baukastens die wesentlichen Erkenntnisse geeignet zu integrieren. Es soll das für die Entwicklung von spezifischen Anwendungen notwendige Wissen für die Nutzung in mittelständischen Unternehmen umfassen.

Das wissenschaftliche Projekt soll den Transfer der Einzelergebnisse in eine übergreifende Zusammenarbeit der relevanten Akteure (Wissenschaft, Wirtschaft, Verbände, Sozialpartner, Gremien, etc.) stärken, beispielsweise durch regelmäßige Treffen, Workshops, Tagungen und eines gemeinsamen Internetauftritts.

Das Antragsverfahren warzweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe waren bis spätestens 22. Oktober 2021 (Poststempel) zunächst Projektskizzen in elektronischer und in schriftlicher Form beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) mit dem Stichwort „InGAIA-X Verbundprojekt“ bzw. „InGAIA-X wissenschaftliches Projekt“ einzureichen. Die Einreichung der vollständigen Projektskizze in elektronischer Form erfolgte über das Internetportal easy-Online unter.

In der zweiten Verfahrensstufe wurden die Skizzeneinreicher der am besten bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Einzelheiten zu Thema und Verfahren können der Bekanntmachung entnommen werden. Die Kontaktaufnahme mit dem Projektträger vor Skizzeneinreichung wurde empfohlen.

Projektliste

Projektliste „Industrie 4.0 – GAIA-X-Anwendungen in Wertschöpfungsnetzwerken (InGAIA-X)“

Ansprechpersonen

Bekanntmachung

Industrie 4.0 – GAIA-X-Anwendungen in Wertschöpfungsnetzwerken (InGAIA-X)
Download (PDF, 0,7 MB, nicht barrierefrei)

Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
Download (PDF-Datei, 0,4 MB, nicht-barrierefrei)

Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B5) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „Industrie 4.0 – GAIA-X-Anwendungen in Wertschöpfungsnetzwerken (InGAIA-X)“.