Industrie 4.0 – Wandlungsfähigkeit von Unternehmen in der Wertschöpfung von morgen (InWandel) | Stichtag: 16. Juli 2021
Am 22.04.2021 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 22.04.2021 B4) die Bekanntmachung vom 23.03.2021 über die Förderung von Projekten zum Thema „Industrie 4.0 – Wandlungsfähigkeit von Unternehmen in der Wertschöpfung von morgen (InWandel)“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht.
Ziel der Förderrichtlinie ist die Steigerung der Wandlungsfähigkeit in produzierenden Unternehmen durch die Entwicklung, Gestaltung und Einführung innovativer Systemlösungen sowie die prototypische Umsetzung der entwickelten Lösungen in verschiedenen Anwendungen inklusive Validierung insbesondere unter Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Damit produzierende Unternehmen in Deutschland auch künftig den Herausforderungen des Strukturwandels gewachsen sind, soll – angesichts der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Wandlungstreiber – eine menschbezogene Wandlungsfähigkeit unter Nutzung von Digitalisierungspotenzialen auf neuartige Weise dauerhaft realisiert werden.
Die Forschungsschwerpunkte sind in vier Gestaltungsfelder strukturiert. Einzelne Elemente aus mindestens drei der vier aufeinander bezogenen Gestaltungsfelder sind ganzheitlich unter Berücksichtigung ihrer gegenseitigen Wechselwirkungen zu bearbeiten. Das Gestaltungsfeld D) ist in jedem Fall zu berücksichtigen.
A) Gestaltungsfeld Unternehmensstrategie
B) Gestaltungsfeld Organisation und Unternehmenskultur
C) Gestaltungsfeld Kompetenzentwicklung in lernförderlichen und partizipativen Arbeitssystemen
D) Gestaltungsfeld vertikale und horizontale Integration der Technologien für die digitale Durchgängigkeit
Abhängig vom Reifegrad der digitalen Transformation in den beteiligten Unternehmen soll sowohl die vertikale Integration (innerhalb eines Unternehmens) wie auch die horizontale Integration (über das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk) der Gesamtsysteme erfolgen. Bei der Gestaltung derselben ist von den Leitgedanken der Wandlungsfähigkeit auszugehen: Universalität, Modularität, Skalierbarkeit, Kompatibilität und Mobilität sind als bestimmende Eigenschaften zwingend zu berücksichtigen.
Als vorrangige Kriterien der Ergebnisbewertung gelten die prototypische Umsetzung der entwickelten Lösungen an mindestens drei verschiedenen Anwendungen von unterschiedlichen im Projekt beteiligten produzierenden Unternehmen und die Validierung insbesondere unter Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Dabei sollen die beteiligten Unternehmen diese Lösungen auch nach Abschluss der Forschungsprojekte selbstständig weiter anpassen, dauerhaft optimieren und erweitern können.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 16.07.2021 (Poststempel) zunächst Projektskizzen in elektronischer und in schriftlicher Form beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) einzureichen. Vollständige Skizzenunterlagen bestehen aus:
- dem Projektblatt und
- der fachlichen Projektskizze (siehe Formular Projektskizze mit Gliederung)
Bis zum Stichtag 16. Juli 2021 wurden 71 Skizzen – 71 Verbundprojekte – eingereicht. Insgesamt haben sich 780 Partner, darunter 320 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Themenfeld beteiligt. 12 Projekte wurden zur Förderung ausgewählt. Informationen zu diesen Projekten finden Sie unten in der Projektliste.
Projektliste
- Projektliste „Industrie 4.0 – Wandlungsfähigkeit von Unternehmen in der Wertschöpfung von morgen (InWandel)“
- Alle Industrie 4.0 Projekte
Ansprechpersonen
Bekanntmachung
Industrie 4.0 – Wandlungsfähigkeit von Unternehmen in der Wertschöpfung von morgen (InWandel)
Download (PDF, 0,7 MB, nicht barrierefrei)
Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
Download (PDF-Datei, 0,4 MB, nicht-barrierefrei)
Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B5) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „Industrie 4.0 – Wandlungsfähigkeit von Unternehmen in der Wertschöpfung von morgen (InWandel)“.