Innovative Arbeitswelten im Mittelstand | Stichtag: 01. September 2021

Am 04. Januar 2021 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.01.2021 B3) die Bekanntmachung vom 18. Dezember 2020 über die Förderung von Projekten zum Thema „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ im Rahmen des FuE-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ veröffentlicht. Das Programm hat das übergeordnete Ziel, gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Die vorliegende Fördermaßnahme adressiert den deutschen Mittelstand.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Arbeitswelten in kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen zukunftssicher zu gestalten. Dabei sollen technologische und organisatorische Innovationen gleichermaßen zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit, der Kompetenzentwicklung bei den Beschäftigten und der Entstehung zukunftsfähiger Wertschöpfungssysteme beitragen.

Gefördert werden Projekte, in denen die verbesserte Zusammenarbeit und Arbeit von Menschen mittels innovativer und neuartiger digitaler Werkzeuge im Vordergrund steht. Forschungs- und Entwicklungsbedarfe liegen auf dem lebenslangen Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Unternehmen, der intelligenten Bereitstellung von Wissen bei der Arbeit sowie auf neuen Formen der Zusammenarbeit von Menschen in oder zwischen Unternehmen.

Die sozio-technischen Lösungen sollen einen der genannten Bedarfe adressieren und zudem an die typischen Erfordernisse von KMU und Mittelstand angepasst sein. Durch eine anwendungsnahe, arbeitswissenschaftliche Begleitung soll die Implementierung unterstützt und eine Übertragbarkeit gewährleistet werden.

Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Anwendern, Entwicklern und Forschungspartnern erfordern. Die Forschungs- und Entwicklungsthemen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, in der der Stand der Technik und der Arbeitswissenschaft deutlich übertroffen wird.

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). KMU und mittelständische Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden. Deren Beteiligung, insbesondere als Anwendungspartner, ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Vorhaben sollen unternehmens- und anwendungsgetrieben sein und dauerhafte Innovationsprozesse in den Unternehmen anstoßen.

Die Förderrichtlinie sieht zwei Einreichungsstichtage für Skizzen vor. Dies sind der 01. März 2021 und der 01. September 2021 (Datum des Eingangs beim Projektträger). Zu beiden Stichtagen ist das Antragsverfahren jeweils zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger in schriftlicher und elektronischer Form eine vom Einreicher der Projektskizze zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PTKA Kontakt aufzunehmen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Projektliste

Projektliste „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ (2021-2022)

Ansprechperson

Projektträger Karlsruhe (PTKA) 

Alexander Bonning
alexander.bonning@kit.edu
0721 608-26308

Bekanntmachung

Innovative Arbeitswelten im Mittelstand
Download (PDF, 0,5 MB, nicht barrierefrei)

Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
Download (PDF-Datei, 0,4 MB, nicht-barrierefrei)

Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B5) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Bekanntmachung „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“

Brauche ich einen „Letter of Intent“ von den teilnehmenden Partnern?

Sog. „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die aufgeführten Unternehmen von der Einreichung wissen und Interesse an der Teilnahme haben. Sie haben aber technisch die Möglichkeit, solche Schreiben an Ihre Skizze im Anhang anzufügen.

Was wird zu den 10 Seiten der Skizze gezählt?

Die Begrenzung auf 10 Seiten bezieht sich nur auf den Fließtext der Skizze ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis. In den Anhang kommen Literaturverzeichnis und weitere Anmerkungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gutachter nicht verpflichtet sind, mehr als zehn Seiten zu lesen.

Was wird unter den Projektrollen „Forschung“, „Befähigung“ und „Anwendung“ verstanden?

Projektpartner in der Rolle der „Forschung“ ordnen das Projekt in den wissenschaftlichen Kontext ein, entwickeln eine Forschungsfrage und begleiten den Projektverlauf mit ihrer fachlichen Expertise. Häufig übernehmen diese Rolle Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen ohne kommerzielle Verwertungsabsicht.

Die Rolle „Befähigung“ trifft auf solche Partner zu, die eine Technologie oder Methode im Projekt für die Anwendungspartner bereitstellen und dabei ihr Produkt oder ihre Dienstleistung (weiter-)entwickeln. Klassischerweise handelt es sich hier um Unternehmen aus den verschiedenen Bereichen der Informationstechnik, Produktionssysteme und/oder Schulung u. v. m.

Kleine und mittlere Unternehmen, die die Technologien und Methoden bei sich umsetzen und die Lösungen im Austausch mit den Partnern weiterentwickeln, werden „Anwender“ genannt. Die Bekanntmachung ist dabei branchenoffen.

Können Kammern und Interessensverbände eingebunden werden?

Eine Förderung von Kammern und Interessenverbänden ist in dieser Maßnahme ausgeschlossen. Wenn Kooperationen bestehen, empfehlen wir, diese in der Skizze unter Punkt 5 „Möglichkeiten zur breiten Nutzung, Verwertung der Ergebnisse“ zu beschreiben.