KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung | Stichtage 15. Oktober und 15. April

Am 26. Juli 2023 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 26.07.2023 B3) die Bekanntmachung vom 28.06.2023 zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, zum Beispiel durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen zu stärken.

Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen. Dabei können beispielsweise folgende Themen adressiert werden:

Der Einsatz von Robotik in allen Bereichen der Wertschöpfung birgt ein hohes volkswirtschaftliches Potenzial. Unternehmen, welche die genannten Themen durch den Einsatz von Robotern adressieren, werden daher ausdrücklich zu einer Beteiligung aufgefordert. Im Fokus soll dabei die Gestaltung der Anwendungsumgebung und die Integration in neuen Einsatzgebieten der Robotik unter technischen und/oder nicht-technischen Aspekten stehen.

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Der Oktoberstichtag dieser Fördermaßnahme ist zusätzlich Bestandteil des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“. Er ist daher Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht-technischen Innovationen fokussiert. Zu diesem Stichtag eingereichte Skizzen müssen überwiegend Beiträge zu folgenden Fragestellungen liefern:

Der Aprilstichtag ist Skizzen vorbehalten, deren Schwerpunkte nicht unter die oben genannten Fragestellungen fallen. Solche Projekte fokussieren in der Regel überwiegend auf technische Innovationen und werden nicht ESF-kofinanziert.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens zum jeweiligen Stichtag eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal PT-Outline einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger PTKA Kontakt aufzunehmen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

Icon bei Angabe einer Ansprechperson; Grafik mit zwei vereinfachten Köpfen. Ansprechperson

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Thorald Müller
0721 608- 26567
thorald.mueller@kit.edu

Bekanntmachung

KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
Download (PDF, 0,9 MB, nicht barrierefrei)

Icon mit einem "i", das für Information steht Weitere Informationen

ESF Plus

ESF-Plus: Zukunft der Arbeit

Icon für FAQ - Frequently Asked Questions - Häufige Fragen; Grafik Sprechblase mit FAQ als Text FAQ - Häufig gestellte Fragen

An welche Partner richtet sich die Maßnahme in erster Linie? Wer kann Ideenskizzen einreichen?

Die Maßnahme richtet sich vornehmlich an in Deutschland ansässige KMU und mittelständische Unternehmen (Einzelvorhaben).

Außerdem an Verbünde unter Beteiligung mehrerer Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen.

Die Projekte sollen von demjenigen Unternehmen koordiniert werden, welches im Erfolgsfall die Ergebnisse über eine marktgängige Lösung maßgeblich wirtschaftlich verwerten wird.

In Abstimmung mit allen Verbundpartnern ist nur eine gemeinsame Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Wie ist die Ideenskizze zu erstellen? Passt meine Projektidee zur Bekanntmachung?

Um dies zu erfahren, kontaktieren Sie bitte den Projektträger Karlsruhe (Tel. Nr.: 0721 608-26567). Sie können uns auch per E-Mail erreichen unter info@ptka.kit.edu.

Übergreifende Informationen zu weiteren Fachprogrammen in denen Ihre Idee auch passen könnte, erhalten Sie beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (Tel. Nr.: 0800 2623-009, www.foerderinfo.bund.de).

Was sind die zentralen Schwerpunkte einer Skizze?

In der Skizze sollten Sie vor allem Ihre Idee und deren Innovationsgehalt erläutern, Ihren Arbeitsplan und die Aufgabenverteilung im Konsortium darlegen und auf die geplante Verwertung eingehen.

Eine vollständige Darstellung können Sie Kapitel 7.2.1 des Bekanntmachungstextes entnehmen.

Wie werden die Projektkosten abgeschätzt?

Anhand der geplanten Personenmonate werden bei Unternehmen die Personaleinzelkosten und die Personalgemeinkosten in Ansatz gebracht. Sachkosten sind z.B. Verbrauchsmaterial und Reisekosten. Es ist ausreichend, in der Skizze eine tabellarische Grobkalkulation der Personal- und Sachkosten mit kurzer Erläuterung der geplanten Positionen anzugeben.

Was bedeutet die ESF Plus-Kofinanzierung für geförderte Projektpartner?

Die F&E-Projekte der Bekanntmachung werden anteilig aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, werden lediglich Personalkosten ESF-Plus-kofinanziert, während alle weiteren förderfähigen Projektkosten national gefördert werden. Die administrative Abwicklung der Projekte erfolgt über profi und profi-Online, daher ist profi-Online zwingend zu nutzen. Weitere Informationen zu den Anforderungen bzgl. ESF Plus finden Sie im Bekanntmachungstext.

Für wen gilt das Besserstellungsverbot?

Einrichtungen, die sich überwiegend (> 50 %) aus öffentlichen Zuwendungen finanzieren, unterliegen dem Besserstellungsverbot. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht besser vergütet werden als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers, was der Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entspricht.

Brauche ich eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) von jedem teilnehmenden Partner?

Sogenannte „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich. Wir erwarten, dass eine Abstimmung zu Inhalten und Arbeitspaketen der Projektskizze mit allen geförderten Partnern stattgefunden hat und diese eine feste Absicht zur Teilnahme haben.

Sollen assoziierte (nicht geförderte) Partner eingebunden werden, sind formlose Teilnahmebestätigungen dieser der Skizze als Sonderanhang beizufügen.