REGION.innovativ: Gestaltung von Arbeitswelten der Zukunft in strukturschwachen Regionen | Stichtag: 30. April 2020

Am 08.11.2019 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 08.11.2019 B3) die Bekanntmachung vom 17.10.2019 über die Förderung von Projekten zum Thema „Gestaltung von Arbeitswelten der Zukunft in strukturschwachen Regionen“ im Rahmen der Fördermaßnahme „REGION.innovativ“ aus der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ veröffentlicht.

Mit der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine spezifische, themenoffene Innovationsförderung für strukturschwache Regionen um. Ziel ist es, die regional vorhandenen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Innovationspotenziale zu unterstützen und für einen nachhaltigen Strukturwandel nutzbar zu machen. Durch eine gezielte Stärkung von Innovationsökosystemen in strukturschwachen Regionen (entspricht der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)) können sich langfristig auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsperspektiven verbessern. Damit leistet „Innovation & Strukturwandel“ als Bestandteil des BMBF-Konzepts für strukturschwache Regionen „Chancen.Regionen“ einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.

Das Ziel der Förderung ist im Speziellen, bestehende regionale Bündnisse, Netzwerke oder Cluster in verschiedenen Innovationsfeldern dabei zu unterstützen, neue Werkzeuge und Modelle der Arbeitsgestaltung und -organisation zu erarbeiten und umzusetzen; insbesondere in und mit kleinen und mittleren Unternehmen. Dadurch sollen neue Potenziale für technologische und soziale Innovationen gefördert und die nachhaltige Entwicklung des jeweiligen Bündnisses, Netzwerks oder Clusters unterstützt werden.

Mit der Maßnahme sollen die Akteure der Arbeitsforschung in strukturschwachen Regionen gestärkt und die Attraktivität des jeweiligen Standortes langfristig gesichert werden, indem innovative und nachhaltige Ansätze für die Arbeit der Zukunft erarbeitet und zügig in der Praxis angewandt werden.

Gefördert werden Verbundvorhaben regionaler Forschungsverbünde in strukturschwachen Regionen unter mehrheitlicher Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mittelständischen Unternehmen.

Gewährt werden Zuschüsse für die Bearbeitung von durch die Unternehmen getriebenen anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsthemen, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren Akteuren erfordern.

Die Themen der Arbeitsorganisation und -gestaltung sollen so gewählt werden, dass sie für den jeweiligen regionalen Branchen- bzw. Technologiekontext auch über den sich bewerbenden Verbund hinaus relevant sind. Die Forschungsverbünde sollen bei der Erarbeitung der Lösungsansätze die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Spezifika der jeweiligen Region methodisch berücksichtigen.

Die Verbünde sollen sich an mindestens einem der beiden folgenden inhaltlichen Schwerpunkte orientieren:

  • Gestaltung von Transformationsprozessen in regionalen Arbeitsnetzwerken (beispielsweise fachlich oder branchenspezifisch)
  •  Neue Kompetenzarchitekturen für den Wandel im Unternehmen

Die Vorhaben sollen konkrete Gestaltungsmöglichkeiten exemplarisch erarbeiten und pilothaft innerhalb der beteiligten Unternehmen erproben und evaluieren. Eine Strategie zur Einbindung weiterer regionaler Unternehmen und für den Transfer der Ergebnisse in die Region sowie Indikatoren für die regionale Wirkung der zu entwickelnden Maßnahmen sollen ebenso dargestellt werden.

Das Antragsverfahren war zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe waren dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) bis spätestens 30. April 2020 (Eingang beim PTKA) zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe wurden die Skizzeneinreicher der am positivsten bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Einzelheiten zu Thema und Verfahren können der Bekanntmachung entnommen werden.

Bis zum Stichtag 30. April reichten 45 Bündnisse aus strukturschwachen Regionen in ganz Deutschland eine Bewerbungsskizze ein. Insgesamt beteiligten sich 363 Partner, davon 192 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an der ersten REGION.innovativ-Ausschreibungsrunde. In der laufenden Fördermaßnahme werden 8 Projekte gefördert. Informationen zu diesen Projekten finden Sie unten in der Projektliste.

Projektliste

Projektliste „REGION.innovativ: Gestaltung von Arbeitswelten der Zukunft in strukturschwachen Regionen“

Ansprechperson

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Dr. Cathrin Becker
cathrin.becker@kit.edu
0721 608-24580

Bekanntmachung

Gestaltung von Arbeitswelten der Zukunft in strukturschwachen Regionen
Download (PDF, 0,6 MB, nicht barrierefrei)

Achtung: Neuer Stichtag 30.04.2020

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Bekanntmachung „REGION.innovativ: Gestaltung von Arbeitswelten der Zukunft in strukturschwachen Regionen“

1. Welche Ziele verfolgt das BMBF mit dem Programm REGION.innovativ?

Mit der Förderung sollen regionale Bündnisse, Netzwerke oder Cluster in strukturschwachen Regionen, die bisher nur zu fachlichen oder technologischen Themen zusammengearbeitet haben, dabei unterstützt werden, sich unter Einbeziehung hierfür besonders qualifizierter Partner mit Fragen der Arbeitsgestaltung und -organisation zu beschäftigen. Denn angesichts der digitalen Transformation, des demografischen Wandels und veränderter Wirtschaftsstrukturen stehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen in diesen Regionen hier vor neuen Herausforderungen. Mit der Förderung sollen neue Instrumente und Modelle der Arbeitsgestaltung exemplarisch erarbeitet und pilothaft in den beteiligten Unternehmen erprobt und evaluiert werden. Auf diese Weise soll die Fördermaßnahme technologische und soziale Innovationen ermöglichen und die Attraktivität des jeweiligen Standortes langfristig sichern.

Die aktuelle Ausschreibung von REGION.innovativ findet in Zusammenarbeit mit der Programmlinie „Zukunft der Arbeit“ im Rahmen des Dachprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ des BMBF statt.

2. Wer ist die Zielgruppe von REGION.innovativ?

REGION.innovativ richtet sich an regionale Forschungsverbünde aus Unternehmen, Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie ggf. Kammern, Verbänden und weiteren gesellschaftlichen Organisationen. Basis dieser Verbünde sollen bestehende regionale Bündnisse, Netzwerke oder Cluster sein, die ein Innovationsfeld bearbeiten, das für den regionalen Strukturwandel besonders bedeutend ist. Der geförderte Verbund sollte aus einem überwiegenden Anteil kleiner, mittlerer oder mittelständischer Unternehmen bestehen. Gleichzeitig sollen eine oder mehrere wissenschaftliche Einrichtungen aus dem Bereich der Arbeitsforschung tragende Partner der Forschungsverbünde sein.

3. Was ist unter einem „bestehenden regionalen Bündnis, Netzwerk oder Cluster“ zu verstehen?

Die zentralen Partner des Verbundes (ggf. mit Ausnahme der Einrichtungen aus dem Feld der Arbeitsforschung, siehe 1.) sollten bereits gemeinsam an Innovationsthemen gearbeitet haben, z.B. im Rahmen geförderter FuE-Projekte oder als Partner in einem Netzwerk, Cluster o. Ä. Sie müssen über Möglichkeiten verfügen, die Projektergebnisse an weitere regionale Akteure zu vermitteln, z.B. über die genannten Branchennetzwerke oder Cluster. Dies muss in der Skizze nachvollziehbar dargestellt und überzeugend erläutert werden.

4. Richtet sich das Programm jeweils an das gesamte regionale Netzwerk bzw. Cluster oder nur Teil davon?

Mit REGION.innovativ sollen konkrete Lösungsansätze der Arbeitsgestaltung und -organisation entwickelt und erprobt werden. Die Förderung ganzer Netzwerke wäre damit in der Regel nicht sachgerecht. Die geförderten Partner sollen jedoch einen Transfer der Ergebnisse im regionalen Netzwerk bzw. Cluster sicherstellen.

5. Wie sind wissenschaftliche Einrichtungen aus dem Bereich der Arbeitsforschung definiert? Müssen diese auch aus der Region stammen?

Wissenschaftliche Einrichtungen der Arbeitsforschung sind Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die sich spezifisch mit Fragen der Arbeitsgestaltung und -organisation beschäftigen. Der disziplinäre Hintergrund im Feld der Arbeitswissenschaften kann dabei unterschiedlich sein, z.B. Arbeitssoziologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Technik- und Prozessgestaltung und Arbeitsorganisation.

Die wissenschaftlichen Partner aus dem Bereich der Arbeitsforschung sollen bevorzugt aus der strukturschwachen Region der Verbundpartner stammen, da sie in der Regel besser mit den regionalen Charakteristika und Herausforderungen vertraut sind. Falls in der Region kein geeigneter Partner vorhanden ist, können jedoch auch überregionale Einrichtungen der Arbeitsforschung eingebunden werden.

6. Was versteht das BMBF unter dem Begriff „Innovation“ und „Innovationsfeld“?

Das Programm legt einen weiten Innovationsbegriff zugrunde, der sowohl technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen wie auch soziale Innovationen umfasst. Das Innovationsfeld ist das Sach- oder Themengebiet, in dem der Verbund die Innovationen erzielen möchte. Das zu entwickelnde Innovationsfeld sollte interdisziplinär ausgerichtet sein.

7. Welche Themen der Arbeitsgestaltung und -organisation können bearbeitet werden?

Die Themen leiten sich aus der Programmlinie „Zukunft der Arbeit“ des Dachprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ ab. Die Verbünde sollen mindestens einen der folgenden inhaltlichen Schwerpunkte aufgreifen:

1. Forschung zur Gestaltung von Transformationsprozessen in regionalen Arbeitsnetzwerken:

  • Digital unterstützte Ansätze zur Förderung vernetzter und dezentraler Arbeit, insbesondere in ländlichen Gebieten.
  • Demografiesensible Instrumente zur Analyse neuer Formen von Arbeit und Wertschöpfung zur Einleitung des Übergangs von „traditionellen“ Arbeits- und Wirtschaftsmodellen in neue Wertschöpfungsmodi.
  • Konzepte zur Implementierung von visionären Modellen der Arbeit als regionale Best-Practice (z.B. Methoden zur Modernisierung der Arbeit als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und deren Umsetzungsstrategien).
  • Partizipative Verfahren und Instrumente zur Übertragung von Prozesswissen im Rahmen der regionalen Transformation (z.B. Modellprojekte für transdisziplinäre und branchenübergreifende Arbeitsgestaltung, integrative Labore für die Arbeit im Wandel).

2. Erforschung neuer Kompetenzarchitekturen für den Wandel im Unternehmen:

  • Regionalspezifische Instrumente zur Personal- und Kompetenzentwicklung (z.B. Konzepte zur inkrementellen Umgestaltung von Kompetenzen im Unternehmen, digital gestützte Instrumente zur Bestandsaufnahme und zur Definition individueller Strategien für die betriebliche Qualifizierung im Umgang mit strukturellen Veränderungen)
  • Ansätze zur Förderung der Kreativität für die Transformation im Betrieb (z.B. Leitfäden für den Mittelstand für branchenübergreifende Kompetenzerweiterung, neue und flexible Lern- und Gestaltungsräume für KMU und Start-Ups durch überbetriebliche und interkommunale Vernetzung und Kooperation)
8. Welche Vorgaben bestehen zur regionalen Zusammensetzung der Verbünde?

Verbünde, die sich für eine Förderung im Rahmen von REGION.innovativ bewerben, müssen in einer strukturschwachen Region gemäß der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angesiedelt sein. Die Verbünde müssen die Lage und Abgrenzung der Region, in der und für die sie arbeiten, selbst definieren und inhaltlich begründen. Die regionale Abgrenzung kann losgelöst von Gebietskörperschaften und Arbeitsmarktregionen vorgenommen werden. Grundsätzlich sollten die Partner jedoch in alltäglichen Arbeitsprozessen mit vertretbarem Aufwand persönlich zusammenarbeiten können. Wenn dies inhaltlich überzeugend begründet werden kann, können Anwendungspartner aus angrenzenden nicht strukturschwachen Regionen, Einrichtungen der Arbeitsforschung auch aus dem gesamten Bundesgebiet eingebunden werden. Die Haupteffekte der Förderung müssen aber zwingend in der strukturschwachen Region des Verbundes erzielt werden. Die Beteiligung überregionaler Anwendungspartner ist nur im Einzelfall und dann möglich, sofern diese eine Schlüsselkompetenz für den Verbund haben.

9. Welche Regionen gelten in Deutschland als strukturschwach?

Strukturschwache Regionen wurden durch den Bund und die Länder im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) definiert. Strukturschwache Regionen wurden durch den Bund und die Länder im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) definiert. Unter www.innovation-strukturwandel.de/gebietsabgrenzung können Förderinteressenten herausfinden, welche Gemeinden bzw. Teile davon in strukturschwachen Regionen (gemäß GRW) liegen.

Es können auch Partner in nicht strukturschwachen Regionen gefördert werden (siehe Frage Nr. 8).

10. Was und in welchem Umfang wird gefördert?

Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu ausgewählten Themen der Arbeitsorganisation und -gestaltung, die der Kategorie der industriellen Forschung zuzuordnen sind. Die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Projekts müssen klar daraus zu erkennen sein. Es können Personal- und Sachausgaben/-kosten, Ausgaben bzw. Kosten für projektbezogene Unteraufträge an Dritte sowie zusätzliche projektbezogene Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten gefördert werden.

Die Laufzeit der Vorhaben kann bis zu drei Jahre betragen. Die Höhe der Förderung bemisst sich an der Zielstellung und den geplanten Aktivitäten des Verbundes. Für jeden Partner wird eine individuelle Förderquote festgelegt (siehe Förderrichtlinie Abschnitt 5 und für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Anlage unter 2.)

11. Gibt es besondere/ weitere Auflagen?

REGION.innovativ ist Teil der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“, mit der das BMBF strukturschwache Regionen in Deutschland spezifisch fördert. Alle Partner, die eine Förderung erhalten, werden dazu verpflichtet, an Befragungen teilzunehmen und auf Anfrage mit der Öffentlichkeitsarbeit / Fachinformation des BMBF zum Thema Strukturwandel zusammenzuarbeiten.

12. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Das wettbewerbliche Antrags- und Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können Sie bis spätestens 30.04.2020 Projektskizzen beim zuständigen Projektträger PTKA einreichen. Pro Verbund wird eine gemeinsame Skizze eingereicht. Die Skizzen werden nach festgelegten Kriterien durch das BMBF bewertet (die Kriterien finden Sie in der Förderrichtlinie unter Abschnitt 7.2.1). Sofern Ihre Skizze positiv bewertet wird, erhalten Sie in der zweiten Verfahrensstufe die Aufforderung, förmliche Förderanträge einzureichen. Förderanträge müssen für jeden Partner des Verbundes individuell vorgelegt werden. Nach Prüfung der Förderanträge wird abschließend über eine Förderung entschieden. Die Förderung kann voraussichtlich ab Herbst 2020 starten.

13. Was ist bei der Einreichung einer Skizze zu beachten?

Jeder Verbund bestimmt einen „Koordinator“, der die gemeinsame Skizze stellvertretend für alle Partner beim Projektträger einreicht. Die Skizze darf max. 10 DIN-A4-Seiten umfassen (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und ggf. Anhänge, wie z.B. Literaturverzeichnis). Die Skizze muss postalisch und elektronisch eingereicht werden (siehe Förderrichtlinie unter 7.2.1).

14. Sollte der „Koordinator“ eher ein Anwendungs-/ Unternehmenspartner sein oder ein Partner aus dem Bereich Arbeitsforschung?

Der Koordinator sollte den Verbund insgesamt vertreten und den Transfer in die Region bzw. in das hinter dem Verbund stehende Netzwerk/Cluster sicherstellen können. Wichtig ist dafür auch, dass der Koordinator die Relevanz des Vorhabens für den regionalen Strukturwandel kennt und unterstützt. Die Wahl des Koordinators hängt daher von der spezifischen Schwerpunktsetzung des vorgeschlagenen Vorhabens ab.

15. Sind „Letter of Intent“ aller Partner erforderlich?

Sog. „Letter of Intent“ der Partner sind für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich. Die Rollen und Aufgaben der Partner im Verbund sind in der Skizze explizit zu beschreiben. Es wird vorausgesetzt, dass die aufgeführten Partner von der Einreichung wissen und Interesse an der Teilnahme haben. Sie haben aber technisch die Möglichkeit, solche Schreiben an Ihre Skizze im Anhang anzufügen.

16. Wird es eine zweite Ausschreibungsrunde von REGION.innovativ geben?

Es sind weitere Ausschreibungsrunden im Programm REGION.innovativ geplant, allerdings werden sich diese nicht mehr an den Bereich der Arbeitsforschung richten, sondern andere Forschungs-, Innovations- oder Bildungsthemen adressieren.