Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial | Stichtag: 01. März 2018

Am 25. September 2017 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 25.09.2017 B2) die Bekanntmachung vom 05. September 2017 über die Förderung von Projekten zum Thema „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ veröffentlicht.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das technische und soziale Innovationspotenzial mittelständischer Unternehmen zu stärken, um neue Konzepte und Werkzeuge der Arbeitsgestaltung umzusetzen.

Die Förderrichtlinien sind eingebettet in das BMBF-Programm „Zukunft der Arbeit“. Das Programm hat das übergeordnete Ziel, gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Es fördert Innovationen in Betrieben, um technischen Fortschritt auch für soziale Innovationen zu nutzen und durch neue Arbeitsprozesse und ein Miteinander der Sozialpartner voranzubringen. Die direkte Verwertbarkeit in Unternehmen und Organisationen und damit die Entfaltung einer gesellschaftlich relevanten Wirkung ist ein wesentliches Ziel.

Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen erfordern. Die FuE-Themen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, die auch entsprechende mittelständische Unternehmen einschließen soll. Zur Verwirklichung einer zukunftsweisenden, innovativen und sozialen Arbeitswelt sollen in diesem Rahmen insbesondere die folgenden Inhalte entlang der neun Handlungsfelder des Programms „Zukunft der Arbeit“ gemeinsam zwischen Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteursgruppen bearbeitet werden. Diese Handlungsfelder sind im BMBF-Programm „Zukunft der Arbeit“ inhaltlich beschrieben (S. 19 bis 43). Sie enthalten zudem konkrete Erläuterungen zu den jeweiligen Zielen der Förderung und den zu adressierenden Themen.

In den anwendungsnahen, unternehmensgetriebenen Verbundprojekten sollen mehrere unabhängige Partner zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben zusammenwirken, die den Stand der Technik deutlich übertreffen. Durch die Beteiligungen von mittelständischen Unternehmen, die eine wesentliche Grundlage für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen darstellen, soll die Anwendungsnähe der erarbeiteten Lösungen in der Breite  gesichert werden. Eine modellhafte Realisierung der Lösungsansätze in den beteiligten Unternehmen in der Projektlaufzeit und nach Projektende sowie deren schnelle Anwendbarkeit, Übertragbarkeit und Verwertung sind erforderlich. Eine signifikante Breitenwirkung wird insbesondere im Hinblick auf mittelständische Unternehmen erwartet.

Bei der Bekanntmachung gab es zwei Einreichungs-Stichtage. Bis zum Stichtag am 1. März 2018 wurden im Rahmen des Ideenwettbewerbs 33 Skizzen für Verbundprojekte (VP) eingereicht. Insgesamt kamen Skizzen von 12 VP in die engere Auswahl und wurden in einer Gutachtersitzung mit externen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft am 19. Juni 2018 besprochen. Final wurden vier Projektskizzen von Verbundprojekten ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Voraussichtliche Starts der Projekte sind der 1. März 2019.

Projektliste

Projektliste „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial (2017-2020)“

Ansprechperson

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Peter Schneider
peter.schneider@kit.edu
0721 608-23010

Bekanntmachung

Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial
Download (PDF, 0,6 MB, nicht barrierefrei)

Bitte bachten Sie die Änderung der Bekanntmachung vom 26. März 2018:
Download (PDF, 0,4 MB, nicht barrierefrei)

Information

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration in Europa. Der ESF leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Strategie „Europa 2020“ und ist das wichtigste arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU).