Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial | Stichtag: 01. September 2020

Am 16. Oktober 2019 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 16.10.2019 B3) die Bekanntmachung vom 18. September 2019 über die Förderung von Projekten zum Thema „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ veröffentlicht.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, den digitalen Wandel der Arbeitswelt für kleine, mittlere und mittelständische Unternehmen durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu stärken. Es sollen technologische und soziale Innovationen in kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert werden, indem neue Konzepte und Werkzeuge der Arbeits- und Organisationsgestaltung erforscht, entwickelt und umgesetzt werden.

Im Rahmen dieser Wettbewerbsrunde liegt ein Schwerpunkt auf dem Themenkomplex Wissensmanagement. In diesem Zusammenhang stehen Fragen der Akzeptanz, der Mitarbeiterqualifikation, der Datensicherheit und des Datenschutzes für Beschäftigte im Mittelpunkt.

Die Förderrichtlinie ist eingebettet in das BMBF-Programm „Zukunft der Arbeit“. Das Programm hat das übergeordnete Ziel, gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Die vorliegende Fördermaßnahme adressiert im Rahmen dessen den deutschen Mittelstand.

Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Anwendern, Entwicklern und Forschungspartnern erfordern. Die Projekte sollen den technikinduzierten Veränderungen in Unternehmen durch Maßnahmen der Arbeitsgestaltung und -organisation aktiv begegnen. Die Forschungs- und Entwicklungsthemen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, die auch entsprechende Unternehmen einschließen soll und in der der Stand der Technik deutlich übertroffen wird. Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht dabei im Bereich der Arbeitsgestaltung entlang der Handlungsfelder des Programms „Zukunft der Arbeit“. Diese Handlungsfelder sind im BMBF-Programm „Zukunft der Arbeit“ inhaltlich beschrieben (Seite 19 bis 43). Sie enthalten zudem konkrete Erläuterungen zu den jeweiligen Zielen der Förderung und den zu adressierenden Themen.

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (Verbundprojekte). Die Ergebnisse sollen ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung kommen und eine Übertragbarkeit und Verwertung in weiten Teilen der Unternehmenslandschaft ermöglichen. KMU und mittelständische Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden. Deren Beteiligung, insbesondere als Anwendungspartner, ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Vorhaben sollen unternehmensgetrieben sein und dauerhafte Innovationsprozesse in den Unternehmen anstoßen.

Die Förderrichtlinie sah zwei Einreichungsstichtage für Skizzen vor: der 02. März 2020 und der 01. September 2020 (Datum des Eingangs beim Projektträger). Zu beiden Stichtagen war das Antragsverfahren jeweils zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe waren dem Projektträger in schriftlicher und elektronischer Form eine vom Einreicher der Projektskizze zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze vorzulegen. Bei Verbundprojekten mussten die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorgelegt werden.

Es wurde empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PTKA Kontakt aufzunehmen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Projektliste

Projektliste „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial (2017-2020)“

Ansprechpartner

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Peter Schneider
peter.schneider@kit.edu
0721 608-29070

Bekanntmachung

Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial; vierte Wettbewerbsrunde
Download (PDF, 0,5 MB, nicht barrierefrei)

Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
Download (PDF-Datei, 0,4 MB, nicht-barrierefrei)

Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B5) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial“.