Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial | Stichtage: 01. März 2019 und 02. September 2019

Am 18. Dezember 2018 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 18.12.2018 B5) die Bekanntmachung vom 26. November 2018 über die Förderung von Projekten zum Thema „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ veröffentlicht.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das technische und soziale Innovationspotenzial mittelständischer Unternehmen zu stärken, indem neue Konzepte und Werkzeuge der Arbeitsgestaltung und -organisation erforscht, entwickelt und umgesetzt werden.

Im Rahmen dieser Wettbewerbsrunde wurden Partner aus den deutschen Übergangsregionen besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.

Die Förderrichtlinie ist eingebettet in das BMBF-Programm „Zukunft der Arbeit“. Das Programm hat das übergeordnete Ziel, gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Neue Arbeitsprozesse sollen gefördert und durch ein Miteinander der Sozialpartner vorangebracht werden. Die direkte Verwertbarkeit in Unternehmen und damit die Entfaltung einer gesellschaftlich relevanten Wirkung ist ein wesentliches Ziel. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen.

Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren erfordern. Die FuE-Themen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, die auch entsprechende mittelständische Unternehmen einschließen soll. Zur Verwirklichung einer zukunftsweisenden, innovativen und sozialen Arbeitswelt sollen Inhalte entlang der neun Handlungsfelder des Programms „Zukunft der Arbeit“ bearbeitet werden. Diese Handlungsfelder sind im BMBF-Programm „Zukunft der Arbeit“ inhaltlich beschrieben (Seite 19 bis 43). Sie enthalten zudem konkrete Erläuterungen zu den jeweiligen Zielen der Förderung und den zu adressierenden Themen.

In den anwendungsnahen, unternehmensgetriebenen Verbundprojekten sollen mehrere unabhängige Partner zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben zusammenwirken, die den Stand der Technik deutlich übertreffen. Durch die Beteiligungen von mittelständischen Unternehmen, die eine wesentliche Grundlage für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen darstellen, soll die Anwendungsnähe der erarbeiteten Lösungen in der Breite  gesichert werden. Eine modellhafte Realisierung der Lösungsansätze in den beteiligten Unternehmen in der Projektlaufzeit und nach Projektende sowie deren schnelle Anwendbarkeit, Übertragbarkeit und Verwertung sind erforderlich. Eine signifikante Breitenwirkung wird insbesondere im Hinblick auf mittelständische Unternehmen erwartet.

Zum ersten Stichtag am 01.03.2019 wurden 20 Skizzen und zum zweiten Stichtag am 02.09.2019 wurden 32 Skizzen eingereicht.

Projektliste

Projektliste „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial (2017-2020)“

Ansprechperson

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Sarah Rau
sarah.rau@kit.edu
0721 608-22703

Bekanntmachung

„Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial“; Vierte Wettbewerbsrunde: Übergangsregionen
Download (PDF, 0,7 MB, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen

Information

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration in Europa. Der ESF leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Strategie „Europa 2020“ und ist das wichtigste arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU).

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Bekanntmachung „Zukunft der Arbeit: Mittelstand - innovativ und sozial“

Brauche ich einen „Letter of Intent“ von den teilnehmenden Partnern?

Sog. „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die aufgeführten Unternehmen von der Einreichung wissen und Interesse an der Teilnahme haben. Sie haben aber technisch die Möglichkeit, solche Schreiben an Ihre Skizze im Anhang anzufügen.

Was wird zu den 10 Seiten der Skizze gezählt?

Die Begrenzung auf 10 Seiten bezieht sich nur auf den Fließtext der Skizze ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis. In den Anhang kommen Literaturverzeichnis und weitere Anmerkungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gutachter nicht verpflichtet sind, mehr als zehn Seiten zu lesen.

Was wird unter den Projektrollen „Forschung“, „Befähigung“ und „Anwendung“ verstanden?

Projektpartner in der Rolle der „Forschung“ ordnen das Projekt in den wissenschaftlichen Kontext ein, entwickeln eine Forschungsfrage und begleiten den Projektverlauf mit ihrer fachlichen Expertise. Häufig übernehmen diese Rolle Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen ohne kommerzielle Verwertungsabsicht.

Die Rolle „Befähigung“ trifft auf solche Partner zu, die eine Technologie oder Methode im Projekt für die Anwendungspartner bereitstellen und dabei ihr Produkt oder ihre Dienstleistung (weiter-)entwickeln. Klassischerweise handelt es sich hier um Unternehmen aus den verschiedenen Bereichen der Informationstechnik, Produktionssysteme, Beratung und/oder Schulung uvm.

Kleine und mittlere Unternehmen, die die Technologien und Methoden bei sich umsetzen und die Lösungen im Austausch mit den Partnern weiterentwickeln, werden „Anwender“ genannt. Die Bekanntmachung ist dabei branchenoffen.

Wie können Kammern und Interessensverbände in die Skizze eingebunden werden?

Für eine breitenwirksame Verwertung der Projektergebnisse sind Kammern und Interessenverbände sehr hilfreich. Wenn Kooperationen bestehen, empfehlen wir auch, diese in der Skizze unter Punkt 5 „Möglichkeiten zur breiten Nutzung, Verwertung der Ergebnisse“ zu beschreiben. Für eine Förderung durch das BMBF ist zu prüfen, ob die projektbezogene Aufgabe die regelmäßig anderweitig finanzierten Tätigkeiten übersteigen. Eine Teilnahme als ungeförderter Partner ist in der Regel problemlos möglich.

Wie bestimme ich die Dauer meines Projekts?

In der dieser Wettbewerbsrunde werden Projekte gefördert, die eine Dauer von zwei Jahren haben. Wenn es zur Bearbeitung der Fragestellung notwendig ist, können auch Projekte mit bis zu drei Jahren Laufzeit eingereicht werden.

Wo sind in Deutschland die Übergangsregionen?

Die Übergangsregionen nach dem ESF Strukturfond sind jene Regionen, in denen der BIP pro Kopf zwischen 75 Prozent und 90 Prozent des EU-27-Durchschnitts liegt. In Deutschland sind das die neuen Bundesländer, ohne die Regionen Berlin und Leipzig und inklusive der Region Lüneburg. In der dritten Wettbewerbsrunde werden Partner aus diesen Regionen besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.