Innovative Produktionssysteme durch KI-Integration (InProKI) | Stichtag: 22. Mai 2026
Am 17.03.2026 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 17.03.2026 B1) die Bekanntmachung vom 12.02.2026 zur Förderung von Projekten zum Thema „Innovative Produktionssysteme durch KI-Integration (InProKI)“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht (Programmbroschüre „Zukunft der Wertschöpfung“, PDF, 5 MB, barrierefrei).
Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Forschung und Entwicklung produktivitätssteigender KI-Anwendungen voranzutreiben. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, dass Produkte, Produktionssysteme und Produkt-Service-Systeme der nächsten Generation durch den Einsatz flexibler KI-Lösungen entstehen. KI-Engineering (im Sinne von Gestalten von KI-Lösungen), die Umsetzung in Produktionsumgebungen sowie Monitoring und Wartung sind hierbei grundlegend. Die Richtlinie fördert die Analyse und Demonstration, wie KI in Wertschöpfungsnetzwerken eingesetzt werden kann, um die Produktivität zu steigern.
Jedes Projekt muss mindestens drei konkrete KI-Anwendungsfälle zur Produktivitätssteigerung ganzheitlich berücksichtigen. Die Anwendungsfälle müssen Ressourceneffizienz und Qualitätsniveau mit der wirtschaftlichen Umsetzung produktivitätssteigender KI-Prozesse in Einklang bringen.
Jedes Projekt muss die folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte aufgreifen und inhaltlich durchdringen sowie ein Transferkonzept entwickeln und umsetzen:
- Systematische Entwicklung und Integration produktivitätssteigender KI-Lösungen in Unternehmen.
- Produktivitätssteigernde Konzepte durch Microservices, Maschinelle Intelligenz, Maschinenverbünde oder Ansätze zur Modularen Fabrik
- Prozesse und Entscheidungsabläufe durch partielle Selbstorganisation und den Einsatz Digitaler Zwillinge beschleunigen
- Ausgestaltung der KI-Anwendungsfälle aus Sicht der produzierenden Unternehmen und der KI-Befähiger
Diese Förderrichtlinie unterstützt die Entwicklung neuer KI-Lösungen in Form von flexiblen und skalierbaren Demonstratoren beziehungsweise Best-Practice-Beispielen. Geeignete Methoden und Werkzeuge der Industrie 4.0 sind, wo möglich, zu nutzen. Die Projekte sollen die entwickelten Lösungen prototypisch bei den beteiligten Unternehmen umsetzen. Spezifische Neu- oder grundlegende Weiterentwicklungen von (KI-)Algorithmen stehen nicht im Fokus.
Gefördert werden kooperative, vorwettbewerbliche und interdisziplinäre Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft. Die Forschung in und mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird motiviert und besonders gefördert.
Verwertung und Transfer sind dabei über die Grenzen des Verbunds hinaus von Anfang an von großer Bedeutung. Die Projekte müssen die Verwertbarkeit über die konkreten Anwendungsfälle hinaus darstellen, geeignete adressatengerechte Transfermaßnahmen entwickeln und umsetzen und während der Projektlaufzeit kontinuierlich Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation durchführen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen, die Forschungsbeiträge zu den adressierten Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten sowie dem Transferkonzept liefern.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 22. Mai 2026 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online einzureichen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Ansprechpersonen
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Dr.-Ing. Matthias Behrendt
0721 608-25296
matthias.behrendt@kit.edu
Dr.-Ing. Danuta Seredynska
0721 608-22944
danuta.seredynska@kit.edu
Beratungszeiten sind vorrangig montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13 bis 15 Uhr.
Bekanntmachung
Innovative Produktionssysteme durch KI-Integration (InProKI)
InProKI_BAnz AT 17.03.2026 B1 (PDF, 0,9 MB, nicht barrierefrei)
FAQ – Häufig gestellte Fragen
An wen richtet sich die Bekanntmachung? Wer kann Skizzen einreichen?
Die Bekanntmachung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Branchen und Größen mit einer Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland in Kooperation mit Forschungspartnern (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) aus unterschiedlichen, erforderlichen wissenschaftlichen Disziplinen und Intermediären sowie gegebenenfalls weiteren Organisationen. Alle Partner müssen dabei Forschungsbeiträge zu den adressierten Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten sowie dem Transferkonzept liefern.
In Abstimmung mit allen Verbundpartnern ist nur eine gemeinsame Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.
Welche Art von Projekt wird gefördert? Wie sollte das Projekt ausgestaltet werden?
Gefördert werden risikoreiche, vorwettbewerbliche, innovative und anwendungsorientierte Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das interdisziplinäre Zusammenwirken von mehreren – in der Regel fünf bis sieben – unabhängigen Partnern (Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gegebenenfalls weiteren Akteuren) zur arbeitsteiligen Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben. Das Projekt muss so angelegt sein, dass die Projektziele innerhalb einer Laufzeit von 36 Monaten erreicht werden können. Aufgrund der ganzheitlich zu bearbeitenden Forschungs- und Entwicklungsfragen sowie der geforderten differenzierten KI-Anwendungsfälle ist eine Förderung mit rund fünf bis zehn Millionen Euro anzustreben. Ein industrieller Endanwender oder Systemanbieter übernimmt vorzugsweise die Koordination des Verbundes. Als Planungsbasis ist ein Projektstart zum 01.01.2027 vorzusehen.
Abweichungen hiervon müssen ausführlich begründet werden.
Das Projekt kann prinzipiell den Innovationsprozess bis Technology Readiness Level (TRL) 8 berücksichtigen. Niedrigere Technology Readiness Levels sind ausdrücklich möglich.
Verwertung und Transfer – über die Grenzen des Verbunds hinaus – sind von Anfang an von großer Bedeutung.
Projekte müssen eine Zusammenarbeit mit vom BMFTR-geplanten Begleitstrukturen vorsehen – im Wesentlichen durch Information zum Projektfortschritt sowie fachliche Beiträge zu übergreifenden Fragestellungen oder Kommunikationsmaßnahmen.
Sind europäische Kooperationen in EUREKA möglich?
Die Einbindung von ausländischen europäischen Partnern ist möglich, wenn es für die Bearbeitung der Forschungsthemen vorteilhaft oder notwendig ist.
Die ausländischen Partner können vom jeweiligen EUREKA-Partnerland gefördert werden.
Passt meine Projektidee zur Bekanntmachung? Wie ist die Projektskizze zu erstellen?
Um dies zu erfahren, kontaktieren Sie bitte die Ansprechpersonen am Projektträger Karlsruhe per Telefon.
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Projetträger?
Kontaktieren Sie bitte die Ansprechpersonen am Projektträger Karlsruhe per Telefon.
Beratungszeiten sind vorrangig montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13 bis 15 Uhr.
Was gilt als eine vollständige Projektskizze? Gibt es eine Vorlage zum Erstellen der Projektskizze?
Eine vollständige Projektskizze besteht aus zwei Teilen: einer Darstellung in easy-Online (Projektblatt) sowie der ausführlichen Projektbeschreibung in Form einer fachlichen Projektskizze (PDF-Datei). Beachten Sie dabei die entsprechenden Anforderungen und die erforderliche Gliederung.
In easy-Online (Projektblatt) ist eine aussagefähige Kurzfassung erforderlich. Diese ist ein Pflichtfeld. Beachten Sie dabei die geforderte Gliederung.
In easy-Online ist die fachliche Projektskizze (pdf-Datei) eine Pflichtanlage. Eine Vorlage zur fachlichen Projektskizze einschließlich der erforderlichen Gliederung wird zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie auf dieser Webseite unter „Vorlagen und Skizzentool“.
Wie gelangt man zum Skizzenportal für die Förderrichtlinie InProKI?
Die Ideenskizze ist über das elektronische Antragssystem easy-Online einzureichen [BMFTR – ZdW – InProKI: Innovative Produktionssysteme durch KI-Integration – Förderbereich InProKI Verbundprojekt auswählen].
Füllen Sie dort das Projektblatt aus und laden Sie zudem die erforderliche fachliche Projektskizze als PDF-Datei hoch (Pflichtanhang).
Welche Inhalte sind zu adressieren? Müssen alle Fragestellungen bearbeitet werden?
Es sind mindestens die genannten Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte (A-D) ganzheitlich / substanziell zu adressieren sowie ein Transferkonzept (E) zu entwickeln und umzusetzen.
Es müssen nicht alle aufgeführten Aspekte und Fragestellungen der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte bearbeitet werden. Diese dienen vorrangig der Orientierung und Konkretisierung. Es können auch einzelne Fragestellungen bzw. Elemente kombiniert werden.
Welche Anwendungsfälle sind zu bearbeiten? Was ist bei den Anwendungsfällen zu berücksichtigen?
Projekte müssen mindestens drei konkrete, voneinander abgegrenzte und für die Wertschöpfung relevante KI-Anwendungsfälle zur Produktivitätssteigerung ganzheitlich berücksichtigen. Die Forschungsergebnisse der mindestens drei unterschiedlichen Anwendungsfälle sind bei unterschiedlichen am Verbundprojekt beteiligten produzierenden Unternehmen zu erproben. Die Validierung soll Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsaspekte enthalten.
Welche Forschungsarbeiten werden nicht gefördert?
Spezifische Neu- oder grundlegende Weiterentwicklungen von (KI-)Algorithmen sind nicht Gegenstand der Förderung in der Bekanntmachung InProKI. Entsprechendes gilt auch für die Entwicklung von KI-Hardware bzw. die für den KI-Einsatz ggf. erforderlichen Technikkomponenten.
Wie werden die Projektkosten abgeschätzt?
Anhand der geplanten Personenmonate jedes Partners im Verbundprojekt werden bei Unternehmen die Personaleinzelkosten und die Personalgemeinkosten angesetzt. Sachkosten sind z.B. Verbrauchsmaterialien, Lizenzen. Reisekosten sind ebenfalls einzukalkulieren. Es ist ausreichend, in der Skizze eine tabellarische Schätzkalkulation der Personal-, Reise- und Sachkosten sowie ggf. geplante Fremdleistungen oder auch Investitionen mit kurzer Erläuterung der geplanten Positionen anzugeben.
Welche Förderquoten sind zu berücksichtigen?
Die Verbundförderquote darf maximal 50 Prozent erreichen. Diese wird ohne die gegebenenfalls zu gewährenden Boni gemäß AGVO (siehe Anhang 1 der Förderrichtlinie) sowie ohne gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen berechnet. Gegebenenfalls ist eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich.
Der geförderte Teil des Forschungsvorhabens ist einer oder mehrerer der folgenden Beihilfekategorien (Anlage 1 der Förderrichtlinie) zuzuordnen:
- industrielle Forschung -TRL 2 bis TRL 4
- experimentelle Entwicklung – TRL 5 bis TRL 8
Die Zuordnung eines Verbundvorhabens zu einer Beihilfekategorie (siehe Anlage 1 der Förderrichtlinie) erfolgt nach dem Schwerpunkt des Vorhabens, der anhand der förderfähigen Kosten ermittelt wird. Demnach müssen mehr als die Hälfte der förderfähigen Kosten der jeweiligen Kategorie zugeordnet werden, um das Kriterium „überwiegend“ zu erfüllen. Die Einordnung ist jeweils kurz zu begründen.
Förderquoten werden individuell bemessen und berücksichtigen die Merkmale der individuellen FuE-Aktivitäten. Dies erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, die sowohl technisch-wissenschaftliche als auch wirtschaftliche Risiken des Vorhabens einbeziehen. Die Art der Forschung und Entwicklung sowie die Zuordnung zu den Kategorien industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung beeinflusst die zulässige Förderquote. Somit erfolgt die Bemessung der Förderquote vorranging auf der Grundlage von allgemeinen Kriterien wie Risiko und Inhalt und nicht nach Kategorien wie Ausrüster oder Anwender. Die Förderquote darf dabei die Regelobergrenze von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten.
Für wen gilt das Besserstellungsverbot?
Einrichtungen, die sich überwiegend (> 50 %) aus öffentlichen Zuwendungen finanzieren, unterliegen dem Besserstellungsverbot. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht besser vergütet werden als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers, was der Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entspricht.
Brauche ich eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) von jedem teilnehmenden Partner?
Sogenannte „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich. Es wird erwartet, dass eine Abstimmung zu Inhalten und Arbeitspaketen der Projektskizze mit allen genannten Partnern stattgefunden hat und diese eine feste Absicht zur Teilnahme haben.
Findet eine Informationsveranstaltung und/oder ein Match-Making-Termin statt?
Aktuell sind keine Informationsveranstaltungen und kein Match-Making-Termin geplant.
Was ist unter Wissenschaftskommunikation gemeint? Muss jeder Partner Wissenschaftskommunikation leisten?
Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft. Siehe dazu auch Handreichung (FAQ) des BMFTR zur Wissenschaftskommunikation.
Wissenschaftliche Partner müssen im Rahmen des Aufgabenbereichs Transfer eine medial geeignete Wissenschaftskommunikation in Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einplanen und darlegen.
Unternehmen werde ermutigt, Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation zu ergreifen bzw. zu unterstützen, ohne dass diese als Kriterium bei der Förderentscheidung herangezogen wird.
Welcher Umfang ist für Wissenschaftskommunikation und Transfer anzunehmen?
Die Aufwendungen für Wissenschaftskommunikation und Transfer sollen über die Projektlaufzeit ergebnisorientiert ansteigen. Im letzten Projektjahr sollte dabei der Umfang in der Regel maximal 20 Prozent des Gesamtjahresaufwandes betragen.