Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld – Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro) | Stichtag: 15. September 2023

Am 22.05.2023 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 22.05.2023 B4) die Bekanntmachung vom 24.04.2023 zur Förderung von Projekten zum Thema „Dynamische Wertschöpfungs-netzwerke im turbulenten Umfeld – Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro)“ im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, in Industrieunternehmen und Wertschöpfungsnetzwerken Resilienz zu schaffen sowie schnelle Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Auf der höchsten Stufe der Resilienz sind Wertschöpfungsnetzwerke mit ihren Partnern in die Lage versetzt, aus widrigen Ereignissen und erfolgten Entwicklungen zu lernen und Vorteile für die Zukunft zu generieren. Europäische Kooperationen zur Forschung für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit, wie beispielsweise EUREKA, sind erwünscht.

Anforderungen

Entsprechend den betrieblichen oder netzwerkspezifischen Rahmenbedingungen müssen Kompetenzen für das Krisenmanagement aufgebaut, Geschäftsmodelle flexibilisiert, robuste und vertrauensbasierte Wertschöpfungsnetze etabliert und gesichert, Nachhaltigkeit entwickelt, Systeme widerstandsfähig gestaltet und die Entscheidungsfähigkeit erhöht werden.

Resilienz erfordert ein Umdenken von der kurzfristigen Effizienzorientierung hin zu den Vorteilen hochproduktiver Verbünde mehrerer Unternehmen. Die geforderten Innovationen setzen bei den Gestaltenden ein Komplexitätsverständnis wie auch eine ganzheitliche und systemorientierte Sichtweise voraus. Die Befähigung zur Resilienz ist eine multidisziplinäre Forschungsaufgabe, die Produktions-, Dienstleistungs- und Arbeitsforschung gleichermaßen als integrale Bestandteile umfasst.

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte sowie ein wissenschaftliches Projekt.
Jedes Verbundprojekt muss Fragestellungen aus dem folgenden Gestaltungsfeld bearbeiten:

Zusätzlich zur Bearbeitung des o.g. Feldes sind Elemente aus mindestens 2 der 3 Gestaltungsfelder ganzheitlich unter Berücksichtigung ihrer gegenseitigen Wechselwirkungen zu bearbeiten.

Die Lösungen sind in drei verschiedenen Anwendungen von unterschiedlichen im Projekt beteiligten produzierenden Unternehmen prototypisch umzusetzen und zu validieren.

Das Antragsverfahren war zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe war dem beauftragten Projektträger bis spätestens 15. September 2023 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online einzureichen. Hier wurde das Projektblatt ausgefüllt und ein Ausdruck der finalen Version für die Unterschrift des Skizzeneinreichers und Stempel der einreichenden Institution erstellt sowie die fachliche Projektskizze als PDF-Datei hochgeladen.

Eingereichte Projektvorschläge standen untereinander im Wettbewerb.

Ansprechperson

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Stefan Kuntz
0721 608-24628
stefan.kuntz@kit.edu

Bekanntmachung

Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld – Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro)
Download (PDF, 0,8 MB, nicht barrierefrei)

Call for Proposals „Dynamic Value Creation Networks in a Turbulent Environment – Making Manufacturing Companies Resilient (Resipro)“ (Excerpt)
(Download (PDF, 0,7 MB, nicht barrierefrei)

Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
Download (PDF-Datei, 0,4 MB, nicht-barrierefrei)

Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B5) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld – Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro)“.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

An welche Partner richtet sich die Bekanntmachung? Wer kann Skizzen einreichen?

Die Bekanntmachung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen mit einer Betriebsstätte / Niederlassung in Deutschland in Kooperation mit Forschungspartnern aus unterschiedlichen, erforderlichen wissenschaftlichen Disziplinen sowie Intermediären.

In Abstimmung mit allen Verbundpartnern ist nur eine gemeinsame Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Sind europäische Kooperationen in EUREKA möglich?

Die Einbindung von ausländischen europäischen Partnern ist möglich, wenn es für die Bearbeitung der Forschungsthemen vorteilhaft oder notwendig ist.

Die ausländischen Partner können vom jeweiligen EUREKA-Partnerland gefördert werden.

Wie gelangt man zum Skizzenportal für die Förderrichtlinie Resipro?

Die Ideenskizze ist über das elektronische Antragssystem easy-Online einzureichen.

Füllen Sie das Projektblatt aus und laden Sie zudem die fachliche Projektskizze als PDF-Datei hoch.

Wie ist die Projektskizze zu erstellen? Passt meine Projektidee zur Bekanntmachung?

Um dies zu erfahren, kontaktieren Sie bitte den Projektträger Karlsruhe: 0721 608-24628. Sie können uns auch per E-Mail erreichen unter stefan.kuntz@ptka.kit.edu.

Welche Gestaltungsfelder sind zu adressieren? Müssen alle Fragestellungen bearbeitet werden?

Es ist das Gestaltungsfeld „Schaffung resilienter digitaler Produktionssysteme und Infrastrukturen durch Technologieintegration“ verpflichtend zu bearbeiten. Die weiteren Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte sind in drei Gestaltungsfelder strukturiert. Zusätzlich zur Bearbeitung des oben genannten Feldes sind Elemente aus mindestens zwei der drei aufeinander bezogenen Gestaltungsfelder A, B und C ganzheitlich unter Berücksichtigung ihrer gegenseitigen Wechselwirkungen im Verbundprojekt zu bearbeiten. Dabei müssen nicht alle Fragestellungen der gewählten Gestaltungsfelder bearbeitet werden, sondern es sind passende oder auf einander aufbauende in gegenseitiger Wechselwirkung stehende Fragestellungen zu wählen. Es können auch aus allen drei Gestaltungsfeldern einzelne Fragestellungen bzw. Elemente kombiniert werden.

Welche Anwendungsfälle sind zu bearbeiten?

Die Forschungsergebnisse sind in mindestens drei unterschiedlichen Anwendungsfällen bei unterschiedlichen am Verbundprojekt beteiligten produzierenden Unternehmen zu erproben. Die Validierung soll Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte enthalten.

Welche Forschungsarbeiten werden nicht gefördert?

Spezifische technische Neuentwicklungen bzw. grundlegende Weiterentwicklungen digitaler, intelligenter Technikkomponenten sind nicht Gegenstand der Förderung in der Bekanntmachung Resipro.

Wie werden die Projektkosten/-ausgaben abgeschätzt?

Anhand der geplanten Personenmonate des Partners im Verbundprojekt werden bei Unternehmen die Personaleinzelkosten und die Personalgemeinkosten angesetzt. Sachkosten sind z. B. Verbrauchsmaterialien, Lizenzen. Reisekosten sind ebenfalls einzukalkulieren. Es ist ausreichend, in der Skizze eine tabellarische Schätzkalkulation der Personal-, Reise- und Sachkosten sowie ggf. geplante Fremdleistungen oder auch Investitionen mit kurzer Erläuterung der geplanten Positionen anzugeben.

Für wen gilt das Besserstellungsverbot?

Einrichtungen, die sich überwiegend (> 50 %) aus öffentlichen Zuwendungen finanzieren, unterliegen dem Besserstellungsverbot. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht besser vergütet werden als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers, was der Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entspricht.

Brauche ich eine Absichtserklärung ("Letter of Intent") von jedem teilnehmenden Partner?

Sogenannte „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich. Wir erwarten, dass eine Abstimmung zu Inhalten und Arbeitspaketen der Projektskizze mit allen genannten Partnern stattgefunden hat und diese eine feste Absicht zur Teilnahme haben.

Was ist unter Wissenschaftskommunikation gemeint? Muss jeder Partner Wissenschaftskommunikation leisten?

Die allgemeinverständliche Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft. Siehe dazu auch Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

Unternehmen werden lediglich ermutigt Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation zu ergreifen, ohne dass diese als Kriterium bei der Förderentscheidung herangezogen werden.

Die Partner des wissenschaftlichen Projekts hingegen müssen im Rahmen des Aufgabenbereichs Transfer eine medial geeignete Wissenschaftskommunikation in Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einplanen und darlegen.