KMU-innovativ: Produktionsforschung

Im Bundesanzeiger erfolgte die Bekanntgabe zur Förderung von Projekten zu dem Thema „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ durch das BMBF.

Beim zweistufigen Förderverfahren reichen Sie zunächst eine Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe ein. Diese können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober des laufenden Jahres. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

FAQ

Wie ist die Ideenskizze zu erstellen? Passt die Idee zum angebotenen Fachprogramm?

Beim Projektträger Karlsruhe (Tel.: 0721 608-26567). Sie können uns auch per E-Mail erreichen unter info@ptka.kit.edu. Übergreifende Informationen zu weiteren Fachprogrammen in denen ihre Idee auch passen könnte, erfahren Sie beim Lotsendienst der Bundesregierung (Tel.: 0800 2623-009, www.foerderinfo.bund.de). Die Internetseite www.kmu-innovativ.de ist hilfreich.

Welche Unterschiede gibt es?

Alle Förderverfahren für Unternehmen beruhen auf den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis NKBF2017 und haben ein vergleichbares Antragsverfahren. Bei KMU-innovativ liegt der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten in den kleinen und mittleren Unternehmen, welche selbst entwickeln, produzieren und vertreiben. Alle anderen Bekanntmachungen haben einen thematischen Fokus und sind einmalig.

An welche Partner richtet sich die Maßnahme in erster Linie? Wer kann Ideenskizzen einreichen?
  1. Die Maßnahme richtet sich vornehmlich an in Deutschland produzierende KMU, die selbst entwickeln, produzieren und vertreiben (Einzelprojekte).
  2. Weiterhin an produzierende Unternehmen, in Kooperation mit Forschungspartnern oder anderen Dienstleistern.
  3. Projektverbünde mit produzierenden Unternehmen.
  4. Im Kern der Ideenskizze stehen die F&E-Arbeiten des produzierenden Unternehmens. Dieses KMU reicht die Ideenskizze ein.
Stehen die KMU-innovativ Auswahlrunden untereinander im Wettbewerb?

Jede Auswahlrunde ist unabhängig und neu.

Welches sind die zentralen Schwerpunkte einer Skizze?
  • Idee
  • Innovation
  • Konsortium mit Arbeitsplan
  • Verwertung
  • Vollständige Darstellung siehe Bewertungskriterien im Bekanntmachungstext.
Wie werden die Projektkosten abgeschätzt?

Anhand der geplanten Personenmonate werden bei Unternehmen die Personaleinzelkosten und die Personalgemeinkosten in Ansatz gebracht. Sachkosten sind z. B. Verbrauchsmaterial und Reisekosten. Es ist vorerst ausreichend, in der Skizze eine tabellarische Grobkalkulation der Personal- und Sachkosten mit kurzer Erläuterung der geplanten Positionen anzugeben.

Bewirkt die Überschreitung von ca. 10 Seiten Skizzenumfang den grundsätzlichen Ausschluss aus dem Ideenwettbewerb oder wird die Antragsidee negativ beeinflusst?

Nein, aber die Projektskizze sollte in Kurzform auf möglichst nicht mehr als zehn Seiten ausgeführt werden. Mit Hilfe von Bildern, Tabellen und Internethinweisen können Inhalte verdichtet dargestellt werden. Zusätzlich notwendige Bilder, Quellenangaben usw. können als Anhang beigefügt werden. Der Informationsgehalt ist keine Funktion der Informationsmenge. Es ist auf gute Lesbarkeit und Freiraum für Notizen zu achten.

Wie ist die Vorlagefrist zu verstehen? Kann die Skizze auch später eingereicht werden?

Das Onlineportal wird zum genannten Zeitpunkt ausgeschaltet, in der Regel zum 15. April und 15. Oktober. Ein erneutes Ausdrucken oder ändern der Skizze ist dann nicht mehr möglich. Die schriftliche Version ist unterschrieben auf dem Postweg zum Projektträger Karlsruhe zu senden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Wie gelangt man zum Skizzentool KMU-innovativ: Produktionsforschung?
Sind "Absichtserklärungen" einzureichen?

Nein, in der ersten Stufe der Skizzeneinreichung müssen die Partner keine Absichtserklärung zur Projektteilnahme einreichen. Es wird davon ausgegangen, dass die in der Skizze aufgeführten Partner mit dem Skizzeneinreicher ihre Mitarbeit im beschriebenen Umfang abgeklärt haben.

Welche Aufgabe hat der SKIZZENEINREICHER? Welche Aufgabe haben die Projektpartner?

Bei Projektverbünden ist jeweils eine Projektskizze in Abstimmung mit dem Konsortium durch den Skizzeneinreicher vorzulegen.
Die Ideenskizze ist untereinander abzustimmen.
In der 2. Stufe (Antragstellung) ist von jedem Partner ein Antrag zu erstellen. Ebenso ist ein abgestimmter Projektplan (Rahmenplan) und eine rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarung anzufertigen.
Viele Ideenskizzen bestehen aber auch nur aus einem oder zwei Partnern.

Können Kleinunternehmen gefördert werden?

Können Kleinunternehmen gefördert werden?
Ja, aber bei Kleinunternehmen ist zu beachten:

  • Um kritische Situationen bei dem Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, sollte der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Menschmonaten liegen.
  • Das Unternehmen sollte in der Lage sein, ausreichend Personalkapazität zur Bearbeitung des geplanten Förderprojekts sowie zur Erwirtschaftung der notwendigen Eigenmittel für das Vorhaben zur Verfügung zu stellen.
  • Unternehmerlöhne bzw. Geschäftsführergehälter können nicht in vollem Umfang gefördert werden, sondern nur im Rahmen eines zu ermittelnden, marktüblichen Vergleichsgehalts   (z. B. eines Projektleiters). Es sind die aktuellen Regelungen der NKBF2017 zu beachten.
  • Das Unternehmen muss in der Lage sein den Eigenanteil selbst zu finanzieren und in der Skizze kurz darstellen wie das geschieht (Umsatz, Mitarbeiter, …).
    Diese und weitere Punkte werden bei der Bonitätsprüfung als Teil der Antragstellung geprüft.